Artikel-Schlagworte: „Panoramafreiheit“

“Oh, wie schön ist Panorama!” § 59 des Urhebergesetzes regelt, was unentgeltlich und ohne explizite Erlaubnis abgelichtet werden darf. Kurz gesagt sind entsprechende Aufnahmen zulässig, wenn sie von öffentlichem Grund und Boden aus gemacht werden. Doch daran soll nun gerüttelt werden. Die Enquetekommission „Kultur in Deutschland“ möchte diese Panorama-Freiheit eingeschränkt wissen und hat dem Deutschen Bundestag eine entsprechende Empfehlung gegeben.

Die Beschneidung der Panoramafreiheit -- ein Albtraum. Aufgenommen in der Reuterstadt Stavenhagen, MV.

Die Beschneidung der Panoramafreiheit -- ein Albtraum. Aufgenommen in der Reuterstadt Stavenhagen, MV.

Die Journalisten-Gewerkschaft ist naturgemäß dagegen. Ich persönlich habe den Appell des DJV, des Deutschen Journalisten-Verbandes, bereits unterstützt und kann nur hoffen, dass sich viele anschließen werden. Wer sich selbst informieren oder gar gleich den Appell unterzeichnen möchte: Pro Panoramafreiheit.

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By Erik Rasmussen
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