Artikel-Schlagworte: „Urhebergesetz“

Weder bin ich ein Profi, noch ein Fotojournalist, aber was ich im Freelens Blog lesen musste, hat mich irgendwie erschüttert. Denn: Ob Profi oder Amateur — das Urheberrecht besagt, dass die Rechte am Bild immer beim Fotografen liegen. Natürlich kann er Auftragsarbeiten nicht x-beliebig weiterveräußern, aber das Recht am Werk bleibt beim Fotografen. Ich verkaufe einige (wenige) Bilder bei Agenturen. (Ich stehe auf CC-Lizenzen!) Dort konnte ich wählen, ob die Bilder exklusiv dort vertrieben werden sollen. Das Recht am Bild und an einer Verwendung für eigene Zwecke bleiben davon jedoch unberührt.

Außer, man arbeitet für den Hamburger Jahreszeiten-Verlag. Dessen Aushängeschild, das prinzipiell von exzellenten Aufnahmen lebt, ist sicherlich “Merian”. Mit den ergriffenen “Knebelverträgen” schießt sich das Unternehmen irgendwann selbst ins Knie: Die wirklich guten Fotografen werden sich abwenden, die zweite und dritte Reihe wird sich ebenfalls hüten, dort vorstellig zu werden, und der Ersatz für den Ersatz der Ausrüstungsträger (so wie ich) wird bestimmt auch nicht mitspielen. (Das letzte, was ich mir nehmen lassen würde, sind die Rechte an meinen Bildern.)

Das steht übrigens nur scheinbar im Widerspruch zum Angebot, bei Flickr oder piqs.de Bilder frei und unter Beachtung der Creative Commons-Lizenz herunterladen zu können. Im Mißbrauchsfall etwa kann ich dagegen vorgehen, ich kann die Bearbeitungsrechte festlegen etc.

Aber halt, es ging um den Jahreszeiten-Verlag und sein Geschäftsgebahren. Im Blog gibt es einen Appell und eine Petition, auf die ich an dieser Stelle gerne hinweisen möchte.

creative commonsUm es kurz zu machen: Ich ziehe meine Bilder nach und nach von Fotoplattformen zurück, die keine CC-Lizenz anbieten. Ich halte Creative Commons insgesamt für ein sehr faires, transparentes Rechtesystem — man muss es nur auch mal lesen. Für die meisten meiner Werke vergebe ich beispielsweise diese Lizenz.

Seit geraumer Zeit stelle ich Fotos nur noch bei Flickr ein. Das hat viele Gründe — die Community, die Möglichkeit, die Verbreitung der Bilder über verschiedene Gruppen, und eben die CC-Lizenz. Eines aber bleibt immer: Das Urheberrecht am Bild gibt man mit dieser Lizenz nicht ab. Folglich muss der Nutzer auch den Namen des Urhebers nennen, wenn er ein CC-lizensiertes Bild verwendet. Dazu möchte ich auf diesen Artikel verweisen.

Klar, auch ich habe einige Bilder auf Verkaufsplattformen, die dann natürlich eine andere Form der Nutzungslizenz haben. Aber generell mag ich Creative Commons. Dazu ein Zitat von Julia Seeliger (gefunden im Kommentarbereich des obigen Artikels):

“Ich würde mir wünschen, dass die Leute Creative Commons verstehen und benutzen, um die Welt schöner zu machen. Um schöne freie Bilder für alle Menschen bereitzustellen und auf der anderen Seite: um von Creative Commons und schönen Bildern (und anderen Werken) profitieren zu können.”

“Oh, wie schön ist Panorama!” § 59 des Urhebergesetzes regelt, was unentgeltlich und ohne explizite Erlaubnis abgelichtet werden darf. Kurz gesagt sind entsprechende Aufnahmen zulässig, wenn sie von öffentlichem Grund und Boden aus gemacht werden. Doch daran soll nun gerüttelt werden. Die Enquetekommission „Kultur in Deutschland“ möchte diese Panorama-Freiheit eingeschränkt wissen und hat dem Deutschen Bundestag eine entsprechende Empfehlung gegeben.

Die Beschneidung der Panoramafreiheit -- ein Albtraum. Aufgenommen in der Reuterstadt Stavenhagen, MV.

Die Beschneidung der Panoramafreiheit -- ein Albtraum. Aufgenommen in der Reuterstadt Stavenhagen, MV.

Die Journalisten-Gewerkschaft ist naturgemäß dagegen. Ich persönlich habe den Appell des DJV, des Deutschen Journalisten-Verbandes, bereits unterstützt und kann nur hoffen, dass sich viele anschließen werden. Wer sich selbst informieren oder gar gleich den Appell unterzeichnen möchte: Pro Panoramafreiheit.

mein Flickr

By Erik Rasmussen
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